Chiropraktor*innen sind gemäss Gesetz – unter anderem gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) – selbstständigen Medizinalperson. Somit übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die chiropraktische Behandlung als Pflichtleistung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Invalidenversicherung.
Patient*innen benötigen in der Regel keine Überweisung eines Haus- oder Spezialarztes, um ihre Chiropraktor*innen zu konsultieren.
Wer Mitglied eines Hausarztmodells oder eines Gesundheitszentrums einer Krankenkasse (HMO) ist, kann seinen Arzt / seine Ärztin nicht mehr frei wählen und bittet den Hausarzt / die Hausärztin um eine Überweisung, die im Normalfall gewährt wird.