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Wer bezahlt?

Chiropraktor*innen sind gemäss Gesetz – unter anderem gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) – selbstständigen Medizinalperson. Somit übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die chiropraktische Behandlung als Pflichtleistung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Invalidenversicherung.

Patient*innen benötigen in der Regel keine Überweisung eines Haus- oder Spezialarztes, um ihre Chiropraktor*innen zu konsultieren.

Wer Mitglied eines Hausarztmodells oder eines Gesundheitszentrums einer Krankenkasse (HMO) ist, kann seinen Arzt / seine Ärztin nicht mehr frei wählen und bittet den Hausarzt / die Hausärztin um eine Überweisung, die im Normalfall gewährt wird.